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Nicht-Thailändische Staatsbürger können das Gebäude (Villa) im eigenen Namen besitzen, nicht jedoch das Land, auf dem es steht. Der Besitz eines Hauses in Thailand kann getrennt von dem Land, auf dem es steht, übertragen werden. Land und Haus könnte unterschiedliche Besitzer haben.
Nicht-Thailändische Staatsbürger können kein Land in Thailand besitzen. Als Ausländer hat man die Möglichkeit das Grundstück durch einen 30-jährigen Pachtvertrag oder durch den Kauf des Grundstücks durch eine thailändische Firma, zu kontrollieren.
Ausländer können eine Eigentumswohnung uneingeschränkt in ihrem eigenen Namen besitzen. Das Eigentum an Eigentumswohnungen lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Angenommen, es gibt ein Projekt mit 100 zum Verkauf stehenden Einheiten.
In diesem Beispiel können 49 der gesamten Einheiten in diesem Gebäude (oder 49 % der gesamten verkaufbaren Fläche) uneingeschränkt von ausländischen Staatsangehörigen in ihrem eigenen Namen besessen werden. Die Eigentumstitel dieser 49 Einheiten werden als "Freehold" oder "Foreign Quota" bezeichnet.
Dies bedeutet, dass 51 Einheiten im Gebäude verbleiben (oder 51 % der gesamten verkaufbaren Fläche). Die uneingeschränkten Eigentumsrechte an diesen Einheiten sind thailändischen Staatsangehörigen vorbehalten und werden allgemein als "Thai Quota" bezeichnet.
Nachdem Sie die passende Wohnung gefunden haben, müssen Sie diese Schritte befolgen:
In Thailand gibt es verschiedene Visa, wie beispielsweise das Ehepartner-Visum, das Rentner-Visum, das Studenten-Visum und das Elite-Visum - um nur einige Optionen zu nennen. Jedes Visum hat unterschiedliche Anforderungen, aber sie sind in der Regel leicht zu erhalten.